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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alpha Spitex 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 Diese AGB sind ein Bestandteil der Rahmenvereinbarung zwischen den Kunden bzw. dem Kunden (nachfolgend „Klient“) sowie der Alpha Spitex GmbH. Sie werden dem Kunden vor der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausgehändigt.

1. Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen 

Die Alpha Spitex und der Kunde gehen mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ein Auftragsverhältnis ein, für das sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als anwendbar erläutern. Soweit in der Rahmenvereinbarung und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles geregelt ist, gelten die Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (Art. 394 ff. OR). 

2. Rahmenbedingungen und Spitex-Dienstleistungen im Allgemeinen 

Die Alpha Spitex erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit den beteiligten Gemeinden und aufgrund der Richtlinien und Empfehlungen ihrer Dachorganisationen. Diese können während der Dauer dieses Vertragsverhältnisses angepasst werden. Die Alpha Spitex unterstützt den Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen, beratenden oder sozialbetreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die Ressourcen des Klienten und der Angehörigen sowie des sozialen Umfeldes berücksichtigt und berücksichtigt. Erbringen neben der Alpha Spitex private Anbieter oder Mitarbeitende Dienstleistungen, bemüht sich die Alpha Spitex um Koordination hinsichtlich Pflegequalität, Aufteilung der einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Festlegung der Einsatzzeiten und Einsatzstunden. 

3. Vertragliche Pflichten der Alpha Spitex 

A. Periodische Bedarfsabklärung

Die Alpha Spitex klärt den Hilfe- und Pflegebedarf bei jedem Klienten periodisch und in der Regel beim Klienten zu Hause ab. Für die Bedarfsabklärung wird das elektronische Assessmentinstrument „RAI- Home-Care“ angewendet. Bei Bedarf passen die Parteien den Dienstleistungsumfang den veränderten Umständen an. Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass der Umfang der durch den Krankenversicherer zu bezahlenden pflegerischen Leistungen limitiert ist. Die Bedarfsabklärung für pflegerische Leistu ist kassenpflichtig und wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei nicht pflegerischen Leistungen entscheidet der Krankenversicherer, ob Leistungen aus der Zusatzversicherung gezahlt werden.

B. Erbringung der Dienstleistungen

Die Alpha Spitex organisiert und disponiert die Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere Folgendes: 

Sie weist den Klienten, ihren Angehörigen und eventuell weiteren Verwirklichten (zB dem Hausarzt) in der Regel eine bestimmte Bezugsperson als direkte Ansprechperson der Alpha Spitex zu. 

Sie bestimmen die Mitarbeitenden für die jeweiligen Einsätze. Der Klient kann nicht wählen, wer den Einsatz leisten soll. Die Einsätze werden jeweils von verschiedenen Mitarbeitenden durchgeführt. Das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitenden liegt bei der Alpha Spitex. 

Sie vereinbart mit dem Klienten Zeitfenster, in dem die Einsätze geleistet werden. Kann ein Einsatz nicht innerhalb dieses Zeitfensters geleistet werden, wird der Kunde nach Möglichkeit telefonisch informiert. 

Die Alpha Spitex ist berechtigt, bei Unzumutbarkeit einen laufenden oder anstehenden Dienstleistungseinsatz abzubrechen bzw. abzusagen. In Betracht kommen etwa fachliche oder medizinische Gründe, Androhung von Gewalt, Gewaltausübung, sexuelle Übergriffe, grobe Beschimpfungen, eine gesundheitliche Gefährdung von Mitarbeitenden oder mangelhafte Kooperation einer anderen an der Gesamtdienstleistung beteiligten Person oder Organisation. 

C. Verhalten bei Gefährdung des Klienten oder Dritter 

Gefährdet der Klient sich oder sein Umfeld, informiert die Alpha Spitex die Hausärztin oder den 

Schlüsselsafe. Der Aufwand für die Schlüsselverwaltung. 

Hausarzt und bei Bedarf die Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde KESB oder die Polizei. Die Alpha Spitex informiert den Kunden nach Möglichkeit vorgängig darüber. 

D. Privatsphäre und Informationspflicht 

Die Alpha Spitex und ihre Mitarbeitenden achten auf die Privatsphäre des Klienten im Rahmen der gesetzlich anwendbaren Datenschutzbestimmungen und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Soweit dies zur Erfüllung ihres Auftrages erforderlich ist, dürfen sie Schränke, Schubladen, Kühlschrank usw. öffnen. Auf Verlangen gewährte die Alpha Spitex dem Klienten Einsicht in seine Akte und informierte sich umfassend über Kunst, Umfang und Fortführung der Hilfe, Pflege und Betreuung. 

E. Haftung 

Die Alpha Spitex haftet für Schäden, die durch mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. 

F. Keine Annahme von Geschenken 

Die Mitarbeitenden der Alpha Spitex sind nicht berechtigt, für sich oder andere Personen Geschenke anzunehmen oder zu beanspruchen, die ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angeboten werden. Ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert. 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden 

Der Klient ist bei den Einsätzen in der Regel anwesend, zollt den Mitarbeitenden der Alpha Spitex den gebührenden Respekt und wirkt beim Einsatz soweit wie möglich mit. Die Absage eines Einsatzes erfolgt durch baldmöglichste Mitteilung an die Alpha Spitex. 

Der Klient passt im Sinne der Handlungsnotwendigkeiten und der Unfall- und Krankheitsprävention bei Bedarf die Wohnungseinrichtung und Materialien an und akzeptiert die von der Alpha Spitex verwendeten Pflegematerialien. Die Mittel der Grund- und Behandlungspflege sowie der nicht pflegerischen Leistungen werden gewöhnlich beim Klienten aufbewahrt. 

Der Klient besorgt die ärztlich verordneten Medikamente selbst oder beauftragt damit kurzfristig und unter Kostenfolge die Alpha Spitex. 

Bei Bedarf händigt der Klient gegen Quittung einen Haus- oder Wohnungsschlüssel aus oder installiert auf eigene Kosten und Verantwortung einen 

5. Tarife und Rechnungsstellung 

Der Preis für die Dienstleistungen der Alpha Spitex richtet sich nach der Tarifliste, die integraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Die Preise können angepasst werden, und über Preisanpassungen wird vorab informiert. Diese Preise sind auf unserer Website aufgeführt. Die Alpha Spitex stellt sämtliche Dienstleistungen in Rechnung, einschließlich der Bedarfsabklärung, administrativer Arbeiten, Abklärungen bei Dritten, Zeit- und Auslagen für Einkäufe, Fahrspesen usw. Unabhängig davon können die Kosten von der obligatorischen oder einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Nicht kassenpflichtige Leistungen umfassen auch Einsätze, die von Montag bis Freitag weniger als 24 Stunden im Voraus oder an Samstagen, Sonn- und Feiertage weniger als 48 Stunden im Voraus vom Kunden abgesagt werden. Die Alpha Spitex stellt erbrachte Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung (KLV) der Krankenversicherung direkt in Rechnung und erstellt über diese Rechnungen jeweils einen Zusammenzug. Patientenbeteiligungen werden dem Klienten direkt in Rechnung gestellt, ebenso wie die Rechnungsstellung für nicht pflegerische sowie andere nicht kassenpflichtige Leistungen direkt an den Klienten erfolgt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten besteht 

6. Beendigung des Vertrages 

Der Klient und in begründeten Fällen die Alpha Spitex haben das Recht, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen. In der Regel lösen die Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von mindestens 5 Tagen auf. Davon ausgenommen ist die Auflösung zur Unzeit. Bei Unzumutbarkeit oder bei unvorhergesehenem Spital- oder Pflegeheimeinritt ist beidseitig eine fristlose Auflösung möglich. 

Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass die Alpha Spitex Angehörige, die zuständige Gemeinde, die Erwachsenenschutzbehörde, den Hausarzt und leistungserbringende Dritte über die Auflösung des Vertragsverhältnisses informieren darf. 

7. Streitbeilegung und Gerichtsstand 

Alle Mitarbeitenden der Alpha Spitex nehmen Beanstandungen des Klienten entgegen und leiten diese an die vorgesetzte Stelle weiter. Diese bemüht sich, bei Bedarf unter Einbezug der Geschäftsstelle oder des Verwaltungsrates, um eine gütliche Lösung. Für gerichtliche 

Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das ordentliche Gericht am Sitz der Alpha Spitex zuständig. 

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